Montag, 10. März 2008

Mit einem Alkoholverbot......


.........auf öffentlichen Plätzen reagiert die Gemeinde Fügen auf die in den letzten Jahren immer häufiger gewordenen mutwilligen Sachbeschädigungen, Ruhestörungen, Verschmutzungen (wie Glasscherben, Müll usw.), Gefährdungen, sowie die Belästigung von Einheimischen und Touristen. Mit dieser Verordnung soll dem politischen "law and order"-Stil Genüge getan und selbst die letzten Unbelehrbaren, welche hin und wieder vom rechten Weg abkommen, in die Schranken gewiesen werden. Ab sofort ist es also gemäß § 18 der Tiroler Gemeindeordnung verboten auf öffentlichen Straßen, Flächen und Plätzen innerhalb des Ortsgebietes Alkohol zu konsumieren. Ausgenommen von dieser Regelung sind selbstredend behördlich genehmigte Veranstaltungen, Gastgärten und Traditionsvereine, denen im Rahmen ihrer Tätigkeit das eine oder andere Schnapserl gegönnt ist. Ein Ausschankverbot für Marketenderinnen würde zum Beispiel einem offiziellen Empfang für den Landesoberhäuptling mit Musik, Schützen, Feuerwehr udgl. mehr auch noch die letzte verbliebene Freude nehmen. Aus diesem Grund hat sich die Gemeinde entschieden hier Gnade walten zu lassen, damit Festlichkeiten nicht komplett trocken und humorlos über die Bühne gehen müssen sondern weiterhin den gewohnt freundschaftlichen und heiteren Charakter aufweisen. Mit dieser Amerikanisierung des öffentlichen Lebens in Fügen beweisen die Gemeindeväter einen harten Führungsstil und lassen erkennen, dass sie an Problemlösungen arbeiten. Im Falle der Zuwiderhandlung muß der Täter (laut TGO) mit bis zu 1.820,- € Strafe rechnen, was nicht nur jüngeren Zeitgenossen finanziell bluten lassen dürfte. Dass nach der Veröffentlichung einer derartigen Verordnung sofort sämtliche potenziellen Täter vor Ehrfurcht erstarren darf bezweifelt werden, trotzdem steht und fällt selbige mit der Exekution (nein da wird niemand erschossen!!!!) durch die entsprechenden Organe und Institutionen. Sollte die Kundmachung nicht die entsprechende Wirkung haben und es in derselben Tonart wie bisher weitergehen, wird es wohl nötig sein das eine oder andere Exempel zu statuieren. Im Zusammenhang mit der Verordnung wäre interessant zu erfahren ob das Tragen einer Tracht bzw. die Mitgliedschaft in einem Verein vor der etwaigen Bestrafung schützt? Sollte dies der Fall sein dürften eventuellen Nachwuchsprobleme in den Traditionsvereinen wohl endgültig gelöst sein............."don`t drink and walk"............"babel".........