Freitag, 28. August 2009

Hilfreiche Informationen....

....hat kürzlich die Gemeinde Fügen veröffentlicht. Jenen Bürger, die bei dem vergangenen Unwetter so genannte Elementarschäden an privaten Objekten davongetragen haben können, bei entsprechendem Nachweis, Geld aus dem Katastrophenfonds des Landes lukrieren. Zu diesem Zweck veröffentlichte die Gemeinde folgends Schreiben , welches nun aus informationstechnischen Gründen nochmals auf "szeneblog" veröffentlicht wird: Vorgangsweise bei Katastrophenschäden – Elementarschäden von privaten Objekten: Vorerst sind alle Möglichkeiten der Schadensabgeltung durch Versi-cherungen ect. auszuschöpfen. Meldung an Versicherung – Schätzung durch Sachverständigen der Versicherung. DannElementarschadensantrag für eine Beihilfe aus dem Katastro-phenfonds stellen.Einbringung des Antrages bei der Gemeinde so bald als möglich - je-doch spätestens innerhalb 1 /2 Jahr ab Schadenseintritt. Dem Antrag ist eine Beschreibung der Schäden und eine Schätzung über die Höhe des Schadens beizulegen. Weitere Unterlagen siehe Antrag – Einkommen ect. Die Gemeinde hat den Antrag sodann über die Bezirkshauptmann-schaft weiterzuleiten. Die Höhe des Zuschusses kann im Vorhinein nicht abgeschätzt wer-den. Dies hängt mit der Gesamtschadensumme in diesem Jahr in Tirol und wohl auch mit dem Einkommen der Antragsteller zusammen. Antrag im Internet: www.tirol.gv.at/elementarschaeden-private Zuständig beim Amt der Tiroler Landesregierung: Frau Roswitha Maurer 0512/508/3903, roswitha.maurer@tirol.gv.at Abteilungsleiter: Alois Poppeller, alois.poppeller@tirol.gv.at..........."Steuergeld – wem Steuergeld gebührt"........."babel".......